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- Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt/bestellt. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Eigentümer gestellt. (de)
- Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt/bestellt. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Eigentümer gestellt. (de)
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- Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt/bestellt. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Eigentümer gestellt. (de)
- Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt/bestellt. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Eigentümer gestellt. (de)
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- Verwaltungsbeirat (de)
- Verwaltungsbeirat (de)
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