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- Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften. Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren, § 72 Abs. 1 GGO. (de)
- Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften. Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren, § 72 Abs. 1 GGO. (de)
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- Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften. Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren, § 72 Abs. 1 GGO. (de)
- Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften. Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren, § 72 Abs. 1 GGO. (de)
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- Verwaltungsabkommen (de)
- Verwaltungsabkommen (de)
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