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- Es handelte sich um folgende Funktionen: Auf den Vertreter des Bundesinteresses nach § 45 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden war bereits 1987 verzichtet worden. Die Vorschriften über die Vertreter des Finanzinteresses im BLG und im SchBerG bestehen noch. Die übrigen Funktionen wurden nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs aufgehoben. (de)
- Es handelte sich um folgende Funktionen: Auf den Vertreter des Bundesinteresses nach § 45 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden war bereits 1987 verzichtet worden. Die Vorschriften über die Vertreter des Finanzinteresses im BLG und im SchBerG bestehen noch. Die übrigen Funktionen wurden nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs aufgehoben. (de)
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- Verwaltungsprozessrecht (de)
- Verwaltungsprozessrecht (de)
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- Es handelte sich um folgende Funktionen: Auf den Vertreter des Bundesinteresses nach § 45 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden war bereits 1987 verzichtet worden. Die Vorschriften über die Vertreter des Finanzinteresses im BLG und im SchBerG bestehen noch. Die übrigen Funktionen wurden nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs aufgehoben. (de)
- Es handelte sich um folgende Funktionen: Auf den Vertreter des Bundesinteresses nach § 45 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden war bereits 1987 verzichtet worden. Die Vorschriften über die Vertreter des Finanzinteresses im BLG und im SchBerG bestehen noch. Die übrigen Funktionen wurden nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs aufgehoben. (de)
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- Vertreter besonderer Bundesinteressen (de)
- Vertreter besonderer Bundesinteressen (de)
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