Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty [ˈpɛnl̩tɪ] ) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht (z. B. zur Absicherung einer kaufrechtlichen Leistung), im Baurecht (z. B.: zur Absicherung einer Fertigstellungsfrist) oder Wettbewerbsrecht (zur Absicherung einer Unterlassungsverpflichtung).

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  • Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty [ˈpɛnl̩tɪ] ) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht (z. B. zur Absicherung einer kaufrechtlichen Leistung), im Baurecht (z. B.: zur Absicherung einer Fertigstellungsfrist) oder Wettbewerbsrecht (zur Absicherung einer Unterlassungsverpflichtung). Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber (den Käufer) besonders wichtig ist (beispielsweise wenn etwas rechtzeitig geliefert, erbaut, geleistet oder unterlassen werden soll). Der Gläubiger der Vertragsstrafe (z. B. Käufer, Bauherr, Unterlassungsgläubiger) muss nicht nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der Schuldner (z. B. Verkäufer, Bauunternehmer, Unterlassungsschuldner) nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt. Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel konkret beziffert oder aber einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar. Im Wettbewerbsrecht findet sich zur Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe auch der sog. „modifizierte Hamburger Brauch“ oder der sog. „neue Hamburger Brauch“, nach welchem der Gläubiger der Vertragsstrafe diese selbst bestimmen kann, der Schuldner aber die Möglichkeit hat, die bestimmte Höhe durch ein zuständiges Gericht überprüfen zu lassen. (de)
  • Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty [ˈpɛnl̩tɪ] ) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht (z. B. zur Absicherung einer kaufrechtlichen Leistung), im Baurecht (z. B.: zur Absicherung einer Fertigstellungsfrist) oder Wettbewerbsrecht (zur Absicherung einer Unterlassungsverpflichtung). Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber (den Käufer) besonders wichtig ist (beispielsweise wenn etwas rechtzeitig geliefert, erbaut, geleistet oder unterlassen werden soll). Der Gläubiger der Vertragsstrafe (z. B. Käufer, Bauherr, Unterlassungsgläubiger) muss nicht nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der Schuldner (z. B. Verkäufer, Bauunternehmer, Unterlassungsschuldner) nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt. Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel konkret beziffert oder aber einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar. Im Wettbewerbsrecht findet sich zur Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe auch der sog. „modifizierte Hamburger Brauch“ oder der sog. „neue Hamburger Brauch“, nach welchem der Gläubiger der Vertragsstrafe diese selbst bestimmen kann, der Schuldner aber die Möglichkeit hat, die bestimmte Höhe durch ein zuständiges Gericht überprüfen zu lassen. (de)
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  • Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty [ˈpɛnl̩tɪ] ) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht (z. B. zur Absicherung einer kaufrechtlichen Leistung), im Baurecht (z. B.: zur Absicherung einer Fertigstellungsfrist) oder Wettbewerbsrecht (zur Absicherung einer Unterlassungsverpflichtung). (de)
  • Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty [ˈpɛnl̩tɪ] ) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht (z. B. zur Absicherung einer kaufrechtlichen Leistung), im Baurecht (z. B.: zur Absicherung einer Fertigstellungsfrist) oder Wettbewerbsrecht (zur Absicherung einer Unterlassungsverpflichtung). (de)
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