Ein Vertragsfrieden kommt durch einen vertraglich abgesicherten Friedensschluss zweier oder mehrere kriegsführender Parteien zustande. Der Vertragsfrieden hat im Kriegsvölkerrecht eine juristische Bedeutung im Sinne der Rechtssicherheit.

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  • Ein Vertragsfrieden kommt durch einen vertraglich abgesicherten Friedensschluss zweier oder mehrere kriegsführender Parteien zustande. Der Vertragsfrieden hat im Kriegsvölkerrecht eine juristische Bedeutung im Sinne der Rechtssicherheit. (de)
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  • Vertragsfrieden (de)
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