Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, auch Moskauer Atomteststoppabkommen, oft als LTBT (Limited Test Ban Treaty), NTBT (Nuclear Test Ban Treaty) oder PTBT (Partial Test Ban Treaty) abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Test Ban Treaty), wurde am 5. August 1963 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 10. Oktober 1963 in Kraft. Er wurde ursprünglich zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Von den restlichen Staaten mit Nuklearwaffen unterzeichneten Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988) den Vertrag, Pakistan hat ihn noch nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomteststoppvertrag am

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  • Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, auch Moskauer Atomteststoppabkommen, oft als LTBT (Limited Test Ban Treaty), NTBT (Nuclear Test Ban Treaty) oder PTBT (Partial Test Ban Treaty) abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Test Ban Treaty), wurde am 5. August 1963 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 10. Oktober 1963 in Kraft. Er wurde ursprünglich zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Von den restlichen Staaten mit Nuklearwaffen unterzeichneten Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988) den Vertrag, Pakistan hat ihn noch nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomteststoppvertrag am 19. August 1963. Der Vertrag verbietet Atomwaffentests und andere Kernexplosionen, die in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Hoheitsgewässer und Hohe See) durchgeführt werden, sowie Explosionen, in deren Folge radioaktiver Niederschlag (Fallout) außerhalb der Grenzen des Landes gelangt, das die Explosion durchführt. Sein schnelles Zustandekommen im Kalten Krieg war durch die damals festgestellte besorgniserregende Zunahme der Radioaktivität in der Erdatmosphäre motiviert. Dieser Anstieg war auf Kernwaffenexplosionen zurückzuführen, die im Rahmen militärischer Testprogramme der Großmächte bis Anfang der 1960er Jahre in großer Zahl stattgefunden hatten. Das Hauptziel des Vertrages ist deshalb, die Freisetzung des mit Nuklearwaffentests verbundenen Fallouts zu verhindern und damit nach Möglichkeit auch das Wettrüsten einzudämmen. Das Wettrüsten ging zwar nahezu ungebremst weiter, jedoch fanden nun Testexplosionen der Vertragsparteien immer unterirdisch statt, so dass diese Länder keinen weiteren Fallout mehr erzeugten. Großbritannien führte den letzten atmosphärischen Test am 23. September 1958 durch, die USA am 9. Juni 1963 und die UdSSR am 25. Dezember 1962. Die zuvor fast auf das Doppelte des natürlichen Levels angestiegene Radioaktivität in der Atmosphäre geht deshalb seit Inkrafttreten des Vertrages wieder zurück. Nur die Volksrepublik China und Frankreich, die dem Vertrag bis heute nicht beigetreten sind, testeten oberirdisch weiter. Frankreich führte vom 2. Juli 1966 bis zum 14. September 1974 41 Tests durch, China zwischen dem 16. Oktober 1964 und dem 16. Oktober 1980 22 Tests. Ein möglicher Verstoß gegen den Vertrag war ein möglicher Nuklearwaffentest Israels und/oder Südafrikas (Vela-Zwischenfall) am 22. September 1979 im südlichen Indischen Ozean, der von einem US-amerikanischen Vela-Satelliten entdeckt wurde. (de)
  • Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, auch Moskauer Atomteststoppabkommen, oft als LTBT (Limited Test Ban Treaty), NTBT (Nuclear Test Ban Treaty) oder PTBT (Partial Test Ban Treaty) abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Test Ban Treaty), wurde am 5. August 1963 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 10. Oktober 1963 in Kraft. Er wurde ursprünglich zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Von den restlichen Staaten mit Nuklearwaffen unterzeichneten Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988) den Vertrag, Pakistan hat ihn noch nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomteststoppvertrag am 19. August 1963. Der Vertrag verbietet Atomwaffentests und andere Kernexplosionen, die in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Hoheitsgewässer und Hohe See) durchgeführt werden, sowie Explosionen, in deren Folge radioaktiver Niederschlag (Fallout) außerhalb der Grenzen des Landes gelangt, das die Explosion durchführt. Sein schnelles Zustandekommen im Kalten Krieg war durch die damals festgestellte besorgniserregende Zunahme der Radioaktivität in der Erdatmosphäre motiviert. Dieser Anstieg war auf Kernwaffenexplosionen zurückzuführen, die im Rahmen militärischer Testprogramme der Großmächte bis Anfang der 1960er Jahre in großer Zahl stattgefunden hatten. Das Hauptziel des Vertrages ist deshalb, die Freisetzung des mit Nuklearwaffentests verbundenen Fallouts zu verhindern und damit nach Möglichkeit auch das Wettrüsten einzudämmen. Das Wettrüsten ging zwar nahezu ungebremst weiter, jedoch fanden nun Testexplosionen der Vertragsparteien immer unterirdisch statt, so dass diese Länder keinen weiteren Fallout mehr erzeugten. Großbritannien führte den letzten atmosphärischen Test am 23. September 1958 durch, die USA am 9. Juni 1963 und die UdSSR am 25. Dezember 1962. Die zuvor fast auf das Doppelte des natürlichen Levels angestiegene Radioaktivität in der Atmosphäre geht deshalb seit Inkrafttreten des Vertrages wieder zurück. Nur die Volksrepublik China und Frankreich, die dem Vertrag bis heute nicht beigetreten sind, testeten oberirdisch weiter. Frankreich führte vom 2. Juli 1966 bis zum 14. September 1974 41 Tests durch, China zwischen dem 16. Oktober 1964 und dem 16. Oktober 1980 22 Tests. Ein möglicher Verstoß gegen den Vertrag war ein möglicher Nuklearwaffentest Israels und/oder Südafrikas (Vela-Zwischenfall) am 22. September 1979 im südlichen Indischen Ozean, der von einem US-amerikanischen Vela-Satelliten entdeckt wurde. (de)
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  • Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, auch Moskauer Atomteststoppabkommen, oft als LTBT (Limited Test Ban Treaty), NTBT (Nuclear Test Ban Treaty) oder PTBT (Partial Test Ban Treaty) abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Test Ban Treaty), wurde am 5. August 1963 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 10. Oktober 1963 in Kraft. Er wurde ursprünglich zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Von den restlichen Staaten mit Nuklearwaffen unterzeichneten Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988) den Vertrag, Pakistan hat ihn noch nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomteststoppvertrag am (de)
  • Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, auch Moskauer Atomteststoppabkommen, oft als LTBT (Limited Test Ban Treaty), NTBT (Nuclear Test Ban Treaty) oder PTBT (Partial Test Ban Treaty) abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Test Ban Treaty), wurde am 5. August 1963 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 10. Oktober 1963 in Kraft. Er wurde ursprünglich zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Von den restlichen Staaten mit Nuklearwaffen unterzeichneten Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988) den Vertrag, Pakistan hat ihn noch nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomteststoppvertrag am (de)
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