Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Er ist zu unterscheiden von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation.

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  • Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Er ist zu unterscheiden von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation. (de)
  • Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Er ist zu unterscheiden von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation. (de)
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  • Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Er ist zu unterscheiden von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation. (de)
  • Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt. Er ist zu unterscheiden von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation. (de)
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  • Vertrag zu Lasten Dritter (de)
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