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- Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart:
* Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
* Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
* Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
* Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen.
* Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten. (de)
- Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart:
* Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
* Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
* Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
* Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen.
* Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten. (de)
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- Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart: (de)
- Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart: (de)
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- Vertrag von Bromberg (de)
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