Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart:

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  • Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart: * Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher. * Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen. * Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme. * Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen. * Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten. (de)
  • Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart: * Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher. * Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen. * Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme. * Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen. * Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten. (de)
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  • Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen. Zudem wurde neu vereinbart: (de)
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  • Vertrag von Bromberg (de)
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