Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, dass sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen.

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  • Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, dass sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen. Die Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, so kann ein Vertrag auch nur mündlich und/oder mit Zeugen und/oder Handschlag o. ä. zustande kommen. Um die Eindeutigkeit der dabei abgegebenen Willenserklärung(en), Umstände und Identitäten der Teilnehmer möglichst eindeutig und v. a. nachweislich und rechtssicher festzulegen, empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Aus einem Vertrag ergeben sich diverse Rechtsfolgen. (de)
  • Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, dass sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen. Die Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, so kann ein Vertrag auch nur mündlich und/oder mit Zeugen und/oder Handschlag o. ä. zustande kommen. Um die Eindeutigkeit der dabei abgegebenen Willenserklärung(en), Umstände und Identitäten der Teilnehmer möglichst eindeutig und v. a. nachweislich und rechtssicher festzulegen, empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Aus einem Vertrag ergeben sich diverse Rechtsfolgen. (de)
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  • Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, dass sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen. (de)
  • Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, dass sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen. (de)
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