Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt. Sie soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte (auch „Pensionslawine“ genannt) vorsorgen. Die Pensionslasten nehmen aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu.

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  • Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt. Sie soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte (auch „Pensionslawine“ genannt) vorsorgen. Die Pensionslasten nehmen aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu. (de)
  • Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt. Sie soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte (auch „Pensionslawine“ genannt) vorsorgen. Die Pensionslasten nehmen aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu. (de)
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  • Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt. Sie soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte (auch „Pensionslawine“ genannt) vorsorgen. Die Pensionslasten nehmen aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu. (de)
  • Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt. Sie soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte (auch „Pensionslawine“ genannt) vorsorgen. Die Pensionslasten nehmen aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu. (de)
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  • Versorgungsrücklage (de)
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