Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen.

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  • Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen. (de)
  • Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen. (de)
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  • Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen. (de)
  • Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen. (de)
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  • Verschuldenshaftung (de)
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