Die Verrechnung ist der Ausgleich gegenläufiger Forderungen; sie wird manchmal auch Abrechnung genannt. Mit der Verrechnung werden offene Forderungen ausgeglichen, die Verrechnung erfüllt damit die ver- oder abgerechneten Forderungen. Gesetzlich und kaufmännisch sind Verrechnungsverfahren definiert; siehe dazu auch Rechnung.
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