Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wird. Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe.

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  • Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wird. Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe. Für die Verpartnerung sind wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern besteht zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen. Gemäß der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung wird für eine Verpartnerung in der Regel der Gebührensatz einer Eheschließung erhoben. In einigen Gemeinden, insbesondere im Freistaat Sachsen, wird zum Teil der 2,5-fache Satz erhoben. In Deutschland lebten im Jahr 2013 rund 35.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. 57 Prozent der eingetragenen Partnerschaften werden von Männern geführt. Die Anzahl von Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beträgt demnach 43 Prozent. (de)
  • Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wird. Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe. Für die Verpartnerung sind wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern besteht zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen. Gemäß der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung wird für eine Verpartnerung in der Regel der Gebührensatz einer Eheschließung erhoben. In einigen Gemeinden, insbesondere im Freistaat Sachsen, wird zum Teil der 2,5-fache Satz erhoben. In Deutschland lebten im Jahr 2013 rund 35.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. 57 Prozent der eingetragenen Partnerschaften werden von Männern geführt. Die Anzahl von Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beträgt demnach 43 Prozent. (de)
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  • Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wird. Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe. (de)
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  • Verpartnerung (de)
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