Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorgungsbedingungen. Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet.

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  • Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorgungsbedingungen. Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u.a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 5), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen. Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet. (de)
  • Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorgungsbedingungen. Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u.a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 5), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen. Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet. (de)
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  • Art. 5 G v. 4. November 2010
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  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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  • Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorgungsbedingungen. Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet. (de)
  • Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorgungsbedingungen. Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet. (de)
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  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (de)
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