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- Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010) verkündet. Die Prüfung der Lufttüchtigkeit kann nach dieser Verordnung auf mehreren Wegen erbracht werden:
* im Rahmen der Entwicklung als
* Musterprüfung
* Einzelstückprüfung
* im Rahmen der Herstellung als
* Stückprüfung
* Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System
* im Rahmen der Instandhaltung als
* Instandhaltungsprüfungen
* Nachprüfungen Daneben kann auch die Prüfung von Ausrüstungsgegenständen oder Zubehörteilen im Rahmen der Verordnung erfolgen. Die Prüfung definierter Bauteile kann auch in gesonderten, dafür genehmigten Betrieben (zumeist der Hersteller), außerhalb der eigentlichen Prüfung des Luftfahrtgerätes erfolgen. Die Verordnung dient auch der Umsetzung von europäischen Vorschriften. Um gleiches Recht innerhalb der EU zu gewährleisten, werden diese Aufgaben wiederum von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit wahrgenommen. Die LuftGerPV ist Teil der Durchführungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes. (de)
- Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010) verkündet. Die Prüfung der Lufttüchtigkeit kann nach dieser Verordnung auf mehreren Wegen erbracht werden:
* im Rahmen der Entwicklung als
* Musterprüfung
* Einzelstückprüfung
* im Rahmen der Herstellung als
* Stückprüfung
* Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System
* im Rahmen der Instandhaltung als
* Instandhaltungsprüfungen
* Nachprüfungen Daneben kann auch die Prüfung von Ausrüstungsgegenständen oder Zubehörteilen im Rahmen der Verordnung erfolgen. Die Prüfung definierter Bauteile kann auch in gesonderten, dafür genehmigten Betrieben (zumeist der Hersteller), außerhalb der eigentlichen Prüfung des Luftfahrtgerätes erfolgen. Die Verordnung dient auch der Umsetzung von europäischen Vorschriften. Um gleiches Recht innerhalb der EU zu gewährleisten, werden diese Aufgaben wiederum von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit wahrgenommen. Die LuftGerPV ist Teil der Durchführungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes. (de)
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- Prüfordnung für Luftfahrtgerät
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- Art. 6 VO vom 18. Januar 2010
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- Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
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- Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010) verkündet. (de)
- Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010) verkündet. (de)
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- Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (de)
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