Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist eine deutsche Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgt freiwillig gegen Zahlung einer Vergütung für die Bereitstellung der Lasten (Leistungspreis) und der tatsächlichen Abschaltung (Arbeitspreis). Es soll die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilität erhöhen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die umstrittene Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2016 befristet.

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  • Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist eine deutsche Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgt freiwillig gegen Zahlung einer Vergütung für die Bereitstellung der Lasten (Leistungspreis) und der tatsächlichen Abschaltung (Arbeitspreis). Es soll die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilität erhöhen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die umstrittene Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2016 befristet. (de)
  • Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist eine deutsche Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgt freiwillig gegen Zahlung einer Vergütung für die Bereitstellung der Lasten (Leistungspreis) und der tatsächlichen Abschaltung (Arbeitspreis). Es soll die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilität erhöhen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die umstrittene Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2016 befristet. (de)
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  • rechts
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  • Zeitlicher Verlauf der Umlage für abschaltbare Lasten in den Jahren 2013–2015
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  • 2013-01-01 (xsd:date)
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  • 2016-10-01 (xsd:date)
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  • Bekanntmachung im BAnz
  • frühestens 23. August 2016
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  • 2013 (xsd:integer)
  • 2014 (xsd:integer)
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  • Verordnung zu abschaltbaren Lasten
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  • Art. 1 VO vom 10. Oktober 2016
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  • 2016-08-16 (xsd:date)
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  • § 13i EnWG
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  • Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
  • Umlage für abschaltbare Lasten
  • in Tausendstel Eurocent pro Kilowattstunde
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  • ja
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  • Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist eine deutsche Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgt freiwillig gegen Zahlung einer Vergütung für die Bereitstellung der Lasten (Leistungspreis) und der tatsächlichen Abschaltung (Arbeitspreis). Es soll die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilität erhöhen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die umstrittene Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2016 befristet. (de)
  • Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist eine deutsche Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgt freiwillig gegen Zahlung einer Vergütung für die Bereitstellung der Lasten (Leistungspreis) und der tatsächlichen Abschaltung (Arbeitspreis). Es soll die Versorgungssicherheit durch die Regelzonenbetreiber bei der Erhaltung der Netzstabilität erhöhen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die umstrittene Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2016 befristet. (de)
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  • Verordnung zu abschaltbaren Lasten (de)
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