Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen.

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  • Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen. (de)
  • Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen. (de)
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  • Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen. (de)
  • Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen. (de)
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  • Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (de)
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