Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen.

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  • Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Von allen europäischen Rechtsakten hat die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Alltag vermutlich die größte Bedeutung, da sie Bereiche wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente regelt. Aus der Verordnung (EWG) N. 1408/71 ergibt sich unter anderem die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Auslandskrankenschein (Formular E111) ersetzt. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wurde zum 1. Mai 2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 abgelöst. Sie bleibt jedoch in Kraft und behält ihre Gültigkeit für die in Art. 90 Abs. 1 lit. a) bis c) Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bezeichneten Zwecke. (de)
  • Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Von allen europäischen Rechtsakten hat die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Alltag vermutlich die größte Bedeutung, da sie Bereiche wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente regelt. Aus der Verordnung (EWG) N. 1408/71 ergibt sich unter anderem die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Auslandskrankenschein (Formular E111) ersetzt. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wurde zum 1. Mai 2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 abgelöst. Sie bleibt jedoch in Kraft und behält ihre Gültigkeit für die in Art. 90 Abs. 1 lit. a) bis c) Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bezeichneten Zwecke. (de)
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  • Verordnung Nr. 1408/71
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  • Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
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  • Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. (de)
  • Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. (de)
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  • Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (de)
  • Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (de)
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