Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20. Dezember 2010 (Rom III – VO) trifft Regelungen für Scheidungen und Trennungen. Der Europäische Rat erläutert die Ziele dieser Verordnung: Vor dem Hintergrund der erhöhten Mobilität der Bürger schreibt der Rat: Er schränkt aber ein: Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer beschränkten Rechtswahl der Parteien in Art. 5.

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  • Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20. Dezember 2010 (Rom III – VO) trifft Regelungen für Scheidungen und Trennungen. Der Europäische Rat erläutert die Ziele dieser Verordnung: Vor dem Hintergrund der erhöhten Mobilität der Bürger schreibt der Rat: Er schränkt aber ein: Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer beschränkten Rechtswahl der Parteien in Art. 5. Am 29. Januar 2013 trat in Deutschland das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23. Januar 2013 (BGBl. I S. 101) in Kraft, mit dem insbesondere Art. 17 EGBGB geändert wurde. (de)
  • Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20. Dezember 2010 (Rom III – VO) trifft Regelungen für Scheidungen und Trennungen. Der Europäische Rat erläutert die Ziele dieser Verordnung: Vor dem Hintergrund der erhöhten Mobilität der Bürger schreibt der Rat: Er schränkt aber ein: Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer beschränkten Rechtswahl der Parteien in Art. 5. Am 29. Januar 2013 trat in Deutschland das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23. Januar 2013 (BGBl. I S. 101) in Kraft, mit dem insbesondere Art. 17 EGBGB geändert wurde. (de)
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  • Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20. Dezember 2010 (Rom III – VO) trifft Regelungen für Scheidungen und Trennungen. Der Europäische Rat erläutert die Ziele dieser Verordnung: Vor dem Hintergrund der erhöhten Mobilität der Bürger schreibt der Rat: Er schränkt aber ein: Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer beschränkten Rechtswahl der Parteien in Art. 5. (de)
  • Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20. Dezember 2010 (Rom III – VO) trifft Regelungen für Scheidungen und Trennungen. Der Europäische Rat erläutert die Ziele dieser Verordnung: Vor dem Hintergrund der erhöhten Mobilität der Bürger schreibt der Rat: Er schränkt aber ein: Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer beschränkten Rechtswahl der Parteien in Art. 5. (de)
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  • Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (de)
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