Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EG L 50/01 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EG L 50/01 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird. Nachfolgend ist seit dem 19. Juli 2013 die Dublin-III-Verordnung in Kraft. (de)
  • Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EG L 50/01 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird. Nachfolgend ist seit dem 19. Juli 2013 die Dublin-III-Verordnung in Kraft. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 488033 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158420412 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
  • Europäische Union, Norwegen, Island, Schweiz
prop-de:inkrafttreten
  • 2003-03-01 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Dublin-II-Verordnung
prop-de:nummer
  • Nr. 343/2003
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Verordnung Nr. 343/2003
  • des Rates vom 18. Februar 2003
  • zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist
prop-de:veröffentlichung
  • am 25. Februar 2003
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EG L 50/01 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird. (de)
  • Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EG L 50/01 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird. (de)
rdfs:label
  • Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) (de)
  • Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of