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- Die Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Entwicklung von Medikamenten regelt unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre). Sie trat im Januar 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden. (de)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Entwicklung von Medikamenten regelt unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre). Sie trat im Januar 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden. (de)
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- Kinderarzneimittelverordnung
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prop-de:rechtsmaterie
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prop-de:titel
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- Verordnung Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung Nr. 726/2004
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- Die Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Entwicklung von Medikamenten regelt unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre). Sie trat im Januar 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden. (de)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Entwicklung von Medikamenten regelt unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre). Sie trat im Januar 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden. (de)
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- Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel (de)
- Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel (de)
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