Die Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend war eine Großherzoglich Hessische Verordnung aus dem Jahr 1832 zur eindeutigen Benennung von gleichnamigen Bürgern in Verwaltungsangelegenheiten und insbesondere Steuersachen durch einen Namenszusatz, amtlich Namensbeizeichen genannt.

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  • Die Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend war eine Großherzoglich Hessische Verordnung aus dem Jahr 1832 zur eindeutigen Benennung von gleichnamigen Bürgern in Verwaltungsangelegenheiten und insbesondere Steuersachen durch einen Namenszusatz, amtlich Namensbeizeichen genannt. (de)
  • Die Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend war eine Großherzoglich Hessische Verordnung aus dem Jahr 1832 zur eindeutigen Benennung von gleichnamigen Bürgern in Verwaltungsangelegenheiten und insbesondere Steuersachen durch einen Namenszusatz, amtlich Namensbeizeichen genannt. (de)
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  • Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend (de)
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