Vermüllung (englisch littering) bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden. Vermüllung als eine Form der Verunreinigung ist somit vom Phänomen Vandalismus (mutwillige Zerstörung, Beschädigung) abzugrenzen.

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  • Vermüllung (englisch littering) bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden. Vermüllung als eine Form der Verunreinigung ist somit vom Phänomen Vandalismus (mutwillige Zerstörung, Beschädigung) abzugrenzen. Je nachdem welche Art von Müll dabei hinterlassen wird, entstehen dadurch unterschiedliche Arten von Problemen, Belästigungen oder Gefahren, z. B. hygienische, ökologische und/oder ästhetische Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen der angestrebten Ordnung, Belästigung der dort lebenden Menschen (z. B. Geruchsbelästigung oder Gefahr, in Hundekot zu treten) bis hin zur Unfallgefahr (z. B. Gefahr auf einer Bananenschale auszurutschen). Die Beschäftigung mit dem Phänomen der Vermüllung findet somit auch in unterschiedlichen Fachbereichen statt. Sie berührt Themen der Orts- und Stadtbildpflege, des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes, der Ökologie und des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen sowie Themen der Hygiene und kommunalen Gesundheitsvorsorge. Weggeworfen werden in der Regel kleinere Gegenstände. Eine europaweite Studie aus dem Jahr 2003 kam zum Ergebnis, dass in den Städten Zigarettenstummel mit 58,3 % die am meisten weggeworfenen Gegenstände sind. An zweiter Stelle folgen Kunststoffe (11,6 %), danach organische Abfälle (9,8 %), Papier und Karton (8,8 %), Glas (7,3 %), Verpackungen (5,8 %) und schließlich Metall (3,9 %). Diese Studie maß das Ausmaß anhand der Anzahl der weggeworfenen Objekte. Eine Basler Studie aus dem Jahr 2004, die den Müll nach mehreren Parametern (Anzahl, Volumen, Gewicht, Material) erfasste, sieht Einwegverpackungen (Getränkegebinde und Fast-Food-Verpackungen) mit einem Anteil von rund 52 % am Abfallberg als Hauptproblem. Vermüllung gibt es aber nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten und persönlichen Bereich. Gerade in Wohnungen, an persönlichen Arbeitsplätzen und auf privaten, individuell genutzten Gärten bzw. Grundstücken gibt es vom Nutzer verursachte Formen der Vermüllung. Sie sind oft Formen des Messie-Syndroms, d.h. der eingeschränkten Fähigkeit, sich von Dingen zu trennen. Das Messie-Syndrom schließt allerdings auch Formen ein, in denen Gegenstände zwanghaft gesammelt und gehortet werden, die kein Müll sind. Vermüllung kann neben anderen Arten der Verunreinigung, Vernachlässigung und der ausbleibenden Pflege in öffentlichen und privaten Räumen zu einem Extrem-Zustand führen, der oft als Verwahrlosung bezeichnet wird. (de)
  • Vermüllung (englisch littering) bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden. Vermüllung als eine Form der Verunreinigung ist somit vom Phänomen Vandalismus (mutwillige Zerstörung, Beschädigung) abzugrenzen. Je nachdem welche Art von Müll dabei hinterlassen wird, entstehen dadurch unterschiedliche Arten von Problemen, Belästigungen oder Gefahren, z. B. hygienische, ökologische und/oder ästhetische Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen der angestrebten Ordnung, Belästigung der dort lebenden Menschen (z. B. Geruchsbelästigung oder Gefahr, in Hundekot zu treten) bis hin zur Unfallgefahr (z. B. Gefahr auf einer Bananenschale auszurutschen). Die Beschäftigung mit dem Phänomen der Vermüllung findet somit auch in unterschiedlichen Fachbereichen statt. Sie berührt Themen der Orts- und Stadtbildpflege, des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes, der Ökologie und des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen sowie Themen der Hygiene und kommunalen Gesundheitsvorsorge. Weggeworfen werden in der Regel kleinere Gegenstände. Eine europaweite Studie aus dem Jahr 2003 kam zum Ergebnis, dass in den Städten Zigarettenstummel mit 58,3 % die am meisten weggeworfenen Gegenstände sind. An zweiter Stelle folgen Kunststoffe (11,6 %), danach organische Abfälle (9,8 %), Papier und Karton (8,8 %), Glas (7,3 %), Verpackungen (5,8 %) und schließlich Metall (3,9 %). Diese Studie maß das Ausmaß anhand der Anzahl der weggeworfenen Objekte. Eine Basler Studie aus dem Jahr 2004, die den Müll nach mehreren Parametern (Anzahl, Volumen, Gewicht, Material) erfasste, sieht Einwegverpackungen (Getränkegebinde und Fast-Food-Verpackungen) mit einem Anteil von rund 52 % am Abfallberg als Hauptproblem. Vermüllung gibt es aber nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten und persönlichen Bereich. Gerade in Wohnungen, an persönlichen Arbeitsplätzen und auf privaten, individuell genutzten Gärten bzw. Grundstücken gibt es vom Nutzer verursachte Formen der Vermüllung. Sie sind oft Formen des Messie-Syndroms, d.h. der eingeschränkten Fähigkeit, sich von Dingen zu trennen. Das Messie-Syndrom schließt allerdings auch Formen ein, in denen Gegenstände zwanghaft gesammelt und gehortet werden, die kein Müll sind. Vermüllung kann neben anderen Arten der Verunreinigung, Vernachlässigung und der ausbleibenden Pflege in öffentlichen und privaten Räumen zu einem Extrem-Zustand führen, der oft als Verwahrlosung bezeichnet wird. (de)
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  • Vermüllung (englisch littering) bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden. Vermüllung als eine Form der Verunreinigung ist somit vom Phänomen Vandalismus (mutwillige Zerstörung, Beschädigung) abzugrenzen. (de)
  • Vermüllung (englisch littering) bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden. Vermüllung als eine Form der Verunreinigung ist somit vom Phänomen Vandalismus (mutwillige Zerstörung, Beschädigung) abzugrenzen. (de)
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