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- Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist ein Begriff des Erbrechts. Das Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne dass er gleichzeitig Rechtsnachfolger würde. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Vorausvermächtnis, das einem (Mit-)Erben zugewendet wird. Der Vermächtnisnehmer hat somit nicht die Stellung eines Erben, er kann vielmehr von den Erben die Herausgabe des vermachten Vermögensteils verlangen. (de)
- Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist ein Begriff des Erbrechts. Das Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne dass er gleichzeitig Rechtsnachfolger würde. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Vorausvermächtnis, das einem (Mit-)Erben zugewendet wird. Der Vermächtnisnehmer hat somit nicht die Stellung eines Erben, er kann vielmehr von den Erben die Herausgabe des vermachten Vermögensteils verlangen. (de)
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- Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist ein Begriff des Erbrechts. Das Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne dass er gleichzeitig Rechtsnachfolger würde. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Vorausvermächtnis, das einem (Mit-)Erben zugewendet wird. Der Vermächtnisnehmer hat somit nicht die Stellung eines Erben, er kann vielmehr von den Erben die Herausgabe des vermachten Vermögensteils verlangen. (de)
- Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist ein Begriff des Erbrechts. Das Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne dass er gleichzeitig Rechtsnachfolger würde. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Vorausvermächtnis, das einem (Mit-)Erben zugewendet wird. Der Vermächtnisnehmer hat somit nicht die Stellung eines Erben, er kann vielmehr von den Erben die Herausgabe des vermachten Vermögensteils verlangen. (de)
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