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- Das Vermittleramt ist ein in jeder Gemeinde des Fürstentums Liechtenstein existierendes Amt. Jede Gemeinde umfasst einen Vermittlerkreis, der den Amtssitz des Vermittlers und seines Stellvertreters beinhaltet. Vermittler und stellvertretender Vermittler werden durch eine Gemeindewahl mit absoluter Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. (de)
- Das Vermittleramt ist ein in jeder Gemeinde des Fürstentums Liechtenstein existierendes Amt. Jede Gemeinde umfasst einen Vermittlerkreis, der den Amtssitz des Vermittlers und seines Stellvertreters beinhaltet. Vermittler und stellvertretender Vermittler werden durch eine Gemeindewahl mit absoluter Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. (de)
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- Das Vermittleramt ist ein in jeder Gemeinde des Fürstentums Liechtenstein existierendes Amt. Jede Gemeinde umfasst einen Vermittlerkreis, der den Amtssitz des Vermittlers und seines Stellvertreters beinhaltet. Vermittler und stellvertretender Vermittler werden durch eine Gemeindewahl mit absoluter Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. (de)
- Das Vermittleramt ist ein in jeder Gemeinde des Fürstentums Liechtenstein existierendes Amt. Jede Gemeinde umfasst einen Vermittlerkreis, der den Amtssitz des Vermittlers und seines Stellvertreters beinhaltet. Vermittler und stellvertretender Vermittler werden durch eine Gemeindewahl mit absoluter Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. (de)
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- Vermittleramt (Liechtenstein) (de)
- Vermittleramt (Liechtenstein) (de)
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