Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das in § 202 StGB geregelt wird.

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  • Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das in § 202 StGB geregelt wird. (de)
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  • Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das in § 202 StGB geregelt wird. (de)
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  • Verletzung des Briefgeheimnisses (de)
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