Die Verfassungstheorie (auch Verfassungslehre) ist ein Themenkomplex im Spannungsfeld zwischen Staats- und Völkerrecht, der sich durch Abstraktion von konkreten Rechtsordnungen genaugenommen außerhalb des Rechtlichen im Bereich zwischen Staats- und Rechtstheorie bewegt.

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  • Die Verfassungstheorie (auch Verfassungslehre) ist ein Themenkomplex im Spannungsfeld zwischen Staats- und Völkerrecht, der sich durch Abstraktion von konkreten Rechtsordnungen genaugenommen außerhalb des Rechtlichen im Bereich zwischen Staats- und Rechtstheorie bewegt. Mit diesen beiden Bereichen weist die Verfassungstheorie auch viele Überschneidungen auf, wobei sie am wenigsten trennscharf von der Staatstheorie zu unterscheiden ist; lediglich einzelne Teilbereiche lassen sich noch mit hinreichender Genauigkeit exklusiv dem einen oder dem anderen Bereich zuordnen. Daneben weist die Verfassungstheorie oft auch (aber nicht notwendigerweise) Überschneidungen mit der Demokratietheorie auf. Nicht unter dem Topos Verfassungstheorie wird die Grundrechtstheorie Alexys behandelt. Ebenso wie die Entwicklung von der Rechtsphilosophie zur Rechtstheorie oder der Staatsphilosophie und der Allgemeinen Staatslehre zur Staatstheorie handelt es sich auch bei der Verfassungstheorie eigentlich um die Fortentwicklung der Verfassungslehre, obwohl – wiederum analog den vorgenannten Bezeichnungen – auch die Begriffe Verfassungslehre und Verfassungstheorie oftmals synonym verwandt werden. Ähnlich der Entwicklung der normativ-ontologischen Staatsphilosophie zur analytischen und eher pluralistischen und strukturierenden Staatstheorie basiert die Verfassungstheorie auf einem analytisch-abstrahierenden Ansatz insbes. auf Grundlage der Verfassungsgeschichte. (de)
  • Die Verfassungstheorie (auch Verfassungslehre) ist ein Themenkomplex im Spannungsfeld zwischen Staats- und Völkerrecht, der sich durch Abstraktion von konkreten Rechtsordnungen genaugenommen außerhalb des Rechtlichen im Bereich zwischen Staats- und Rechtstheorie bewegt. Mit diesen beiden Bereichen weist die Verfassungstheorie auch viele Überschneidungen auf, wobei sie am wenigsten trennscharf von der Staatstheorie zu unterscheiden ist; lediglich einzelne Teilbereiche lassen sich noch mit hinreichender Genauigkeit exklusiv dem einen oder dem anderen Bereich zuordnen. Daneben weist die Verfassungstheorie oft auch (aber nicht notwendigerweise) Überschneidungen mit der Demokratietheorie auf. Nicht unter dem Topos Verfassungstheorie wird die Grundrechtstheorie Alexys behandelt. Ebenso wie die Entwicklung von der Rechtsphilosophie zur Rechtstheorie oder der Staatsphilosophie und der Allgemeinen Staatslehre zur Staatstheorie handelt es sich auch bei der Verfassungstheorie eigentlich um die Fortentwicklung der Verfassungslehre, obwohl – wiederum analog den vorgenannten Bezeichnungen – auch die Begriffe Verfassungslehre und Verfassungstheorie oftmals synonym verwandt werden. Ähnlich der Entwicklung der normativ-ontologischen Staatsphilosophie zur analytischen und eher pluralistischen und strukturierenden Staatstheorie basiert die Verfassungstheorie auf einem analytisch-abstrahierenden Ansatz insbes. auf Grundlage der Verfassungsgeschichte. (de)
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