Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (slowakisch Ústavný súd Slovenskej republiky) ist das höchste Gericht in der Slowakei, das für die Aufsicht der Einhaltung der Verfassung der Slowakischen Republik zuständig ist.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (slowakisch Ústavný súd Slovenskej republiky) ist das höchste Gericht in der Slowakei, das für die Aufsicht der Einhaltung der Verfassung der Slowakischen Republik zuständig ist. Der Sitz des Gerichts befindet sich in der slowakischen Stadt Košice. Dem Verfassungsgericht gehören seit einer Verfassungsänderung 2001 dreizehn Richter (zuvor: zehn) an. Die Richter werden für jeweils zwölf Jahre vom Präsidenten aus einer Kandidatenliste ernannt, die der Nationalrat erstellt (Art. 134 Abs. 1 und 2). Mindestalter der Richter ist 40 Jahre und sie müssen neben einem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium mindestens 15 Jahre beruflich tätig gewesen sein. Das Gericht entscheidet entweder als Plenum unter Einschluss aller Richter oder als Senat in der Besetzung mit 3 Richtern (§ 2 No. 38/1993). Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes bestimmen sich nach der Verfassung der Slowakei. (de)
  • Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (slowakisch Ústavný súd Slovenskej republiky) ist das höchste Gericht in der Slowakei, das für die Aufsicht der Einhaltung der Verfassung der Slowakischen Republik zuständig ist. Der Sitz des Gerichts befindet sich in der slowakischen Stadt Košice. Dem Verfassungsgericht gehören seit einer Verfassungsänderung 2001 dreizehn Richter (zuvor: zehn) an. Die Richter werden für jeweils zwölf Jahre vom Präsidenten aus einer Kandidatenliste ernannt, die der Nationalrat erstellt (Art. 134 Abs. 1 und 2). Mindestalter der Richter ist 40 Jahre und sie müssen neben einem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium mindestens 15 Jahre beruflich tätig gewesen sein. Das Gericht entscheidet entweder als Plenum unter Einschluss aller Richter oder als Senat in der Besetzung mit 3 Richtern (§ 2 No. 38/1993). Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes bestimmen sich nach der Verfassung der Slowakei. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 5968398 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 152792457 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (slowakisch Ústavný súd Slovenskej republiky) ist das höchste Gericht in der Slowakei, das für die Aufsicht der Einhaltung der Verfassung der Slowakischen Republik zuständig ist. (de)
  • Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (slowakisch Ústavný súd Slovenskej republiky) ist das höchste Gericht in der Slowakei, das für die Aufsicht der Einhaltung der Verfassung der Slowakischen Republik zuständig ist. (de)
rdfs:label
  • Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (de)
  • Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of