Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der am 25. April 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 11. November 1953 beschlossen und trat am 19. November 1953 in Kraft. Sie wurde, anders als andere deutsche Landesverfassungen, nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Sie löste die Verfassungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ab. Für eine Übergangszeit galt ab dem 15. Mai 1952 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland, das die verfassunggebende Landesversammlung beschlossen hatte.

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  • Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der am 25. April 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 11. November 1953 beschlossen und trat am 19. November 1953 in Kraft. Sie wurde, anders als andere deutsche Landesverfassungen, nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Sie löste die Verfassungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ab. Für eine Übergangszeit galt ab dem 15. Mai 1952 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland, das die verfassunggebende Landesversammlung beschlossen hatte. Die Verfassung von Baden-Württemberg wurde seither 23 Mal geändert, zuletzt durch Gesetz vom 1. Dezember 2015. (de)
  • Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der am 25. April 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 11. November 1953 beschlossen und trat am 19. November 1953 in Kraft. Sie wurde, anders als andere deutsche Landesverfassungen, nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Sie löste die Verfassungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ab. Für eine Übergangszeit galt ab dem 15. Mai 1952 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland, das die verfassunggebende Landesversammlung beschlossen hatte. Die Verfassung von Baden-Württemberg wurde seither 23 Mal geändert, zuletzt durch Gesetz vom 1. Dezember 2015. (de)
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  • Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der am 25. April 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 11. November 1953 beschlossen und trat am 19. November 1953 in Kraft. Sie wurde, anders als andere deutsche Landesverfassungen, nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Sie löste die Verfassungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ab. Für eine Übergangszeit galt ab dem 15. Mai 1952 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland, das die verfassunggebende Landesversammlung beschlossen hatte. (de)
  • Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der am 25. April 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 11. November 1953 beschlossen und trat am 19. November 1953 in Kraft. Sie wurde, anders als andere deutsche Landesverfassungen, nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Sie löste die Verfassungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ab. Für eine Übergangszeit galt ab dem 15. Mai 1952 das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland, das die verfassunggebende Landesversammlung beschlossen hatte. (de)
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  • Verfassung des Landes Baden-Württemberg (de)
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