Das Verfahren um die Vermögenswerte der jüdischen Opfer bei Schweizer Banken, kurz auch Swissbankclaims, war ein Wiedergutmachungsprozess zur Entschädigung verlorener jüdischer Vermögen in der Schweiz in der Zeit von 1933 bis 1945.

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  • Das Verfahren um die Vermögenswerte der jüdischen Opfer bei Schweizer Banken, kurz auch Swissbankclaims, war ein Wiedergutmachungsprozess zur Entschädigung verlorener jüdischer Vermögen in der Schweiz in der Zeit von 1933 bis 1945. 1996 begann in den Vereinigten Staaten eine vom Jüdischen Weltkongress und Ed Fagan ausgelöste Diskussion über die Aktivitäten von Schweizer Banken während des Zweiten Weltkrieges. Die Organisation reklamierte eine Entschädigung für das stillschweigende Einbehalten nachrichtenloser jüdischer Depot- und Kontenvermögen. Weiterhin hatten die deutschen Nationalsozialisten enteignete Vermögenswerte in Form von Schmuck, Kunst und Devisen in der neutralen Schweiz „umgeschlagen“. Die Banken weigerten sich auf die Forderungen einzugehen und begründeten ihre Haltung mit einer Entschädigungszahlung von 1946/47 in Höhe von 250 Mio. Schweizer Franken (Pariser Reparationsabkommen, Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (1946)) und der bisherigen Freigabe von 55.000 Konten; rechtskräftigen Abweisungen weiterer Ansprüche vor deutschen und US-Gerichten in der Folgezeit; einem ungerechtfertigten Bereicherungsanspruch seitens der Holocaust-Organisationen auf erpresserische Weise sowie mit einer Rechtsunsicherheit, da weitere Ansprüche vor außeramerikanischen Gerichten weiterhin möglich wären. Die Schweiz selbst wies alle Ansprüche ab. In der Folge wurden in den US-Bundesstaaten New York, New Jersey und Kalifornien Schweizer Produkte mit Boykott bedroht. Kalifornien etwa erliess 1999 den California's Holocaust Victim Insurance Relief Act (HVIRA), ein Gesetz das jeden Versicherer verpflichtete, detaillierte Informationen über seine Aktivitäten in Europa von 1920 bis 1945 zu liefern. Daraufhin einigten sich die Schweizer Banken UBS und Credit Suisse in einem Verfahren vor dem U.S. District Court in Brooklyn, New York gegen die Schweizer Banken 1998 (CV-96-4849 (8 431884) (0184W98 NB)) mit den Klägern auf eine Globallösung in Höhe von 1,25 Mrd. US-Dollar. Das Verfahren basierte auf den Alien Tort Claims Act von 1789. Nach einer Absichtserklärung vom 2. Mai 1996 wurde in verschiedenen Übereinkommen zwischen Januar 1999 und August 2000 dann das weitere Vorgehen festgehalten. (de)
  • Das Verfahren um die Vermögenswerte der jüdischen Opfer bei Schweizer Banken, kurz auch Swissbankclaims, war ein Wiedergutmachungsprozess zur Entschädigung verlorener jüdischer Vermögen in der Schweiz in der Zeit von 1933 bis 1945. 1996 begann in den Vereinigten Staaten eine vom Jüdischen Weltkongress und Ed Fagan ausgelöste Diskussion über die Aktivitäten von Schweizer Banken während des Zweiten Weltkrieges. Die Organisation reklamierte eine Entschädigung für das stillschweigende Einbehalten nachrichtenloser jüdischer Depot- und Kontenvermögen. Weiterhin hatten die deutschen Nationalsozialisten enteignete Vermögenswerte in Form von Schmuck, Kunst und Devisen in der neutralen Schweiz „umgeschlagen“. Die Banken weigerten sich auf die Forderungen einzugehen und begründeten ihre Haltung mit einer Entschädigungszahlung von 1946/47 in Höhe von 250 Mio. Schweizer Franken (Pariser Reparationsabkommen, Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (1946)) und der bisherigen Freigabe von 55.000 Konten; rechtskräftigen Abweisungen weiterer Ansprüche vor deutschen und US-Gerichten in der Folgezeit; einem ungerechtfertigten Bereicherungsanspruch seitens der Holocaust-Organisationen auf erpresserische Weise sowie mit einer Rechtsunsicherheit, da weitere Ansprüche vor außeramerikanischen Gerichten weiterhin möglich wären. Die Schweiz selbst wies alle Ansprüche ab. In der Folge wurden in den US-Bundesstaaten New York, New Jersey und Kalifornien Schweizer Produkte mit Boykott bedroht. Kalifornien etwa erliess 1999 den California's Holocaust Victim Insurance Relief Act (HVIRA), ein Gesetz das jeden Versicherer verpflichtete, detaillierte Informationen über seine Aktivitäten in Europa von 1920 bis 1945 zu liefern. Daraufhin einigten sich die Schweizer Banken UBS und Credit Suisse in einem Verfahren vor dem U.S. District Court in Brooklyn, New York gegen die Schweizer Banken 1998 (CV-96-4849 (8 431884) (0184W98 NB)) mit den Klägern auf eine Globallösung in Höhe von 1,25 Mrd. US-Dollar. Das Verfahren basierte auf den Alien Tort Claims Act von 1789. Nach einer Absichtserklärung vom 2. Mai 1996 wurde in verschiedenen Übereinkommen zwischen Januar 1999 und August 2000 dann das weitere Vorgehen festgehalten. (de)
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