Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden. Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht.

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  • Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden. Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht. Typischerweise geht die versendete Ware in der Bearbeitung unter und es entsteht in der Veredelung ein neues Produkt (Beispiel: Gewebe wird zu Bekleidung). Das neue Produkt ist bei der Wiedereinfuhr aus dem Ausland zollpflichtig. Allerdings gibt es Regeln für die Erhebung der Abgaben, so dass der Wert der eigenen - versendeten - Ware bei der Wiedereinfuhr nicht oder nicht in voller Höhe erneut mit Zollzahlungen belastet wird. (de)
  • Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden. Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht. Typischerweise geht die versendete Ware in der Bearbeitung unter und es entsteht in der Veredelung ein neues Produkt (Beispiel: Gewebe wird zu Bekleidung). Das neue Produkt ist bei der Wiedereinfuhr aus dem Ausland zollpflichtig. Allerdings gibt es Regeln für die Erhebung der Abgaben, so dass der Wert der eigenen - versendeten - Ware bei der Wiedereinfuhr nicht oder nicht in voller Höhe erneut mit Zollzahlungen belastet wird. (de)
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  • Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden. Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht. (de)
  • Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter-/endbearbeitet („veredelt“) zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden. Man spricht von „passiver Veredelung“ bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von „aktiver Veredelung“ bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht. (de)
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  • Veredelungsverkehr (de)
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