Der Ehrentitel Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die in Form einer Medaille seit 1979 verliehen wurde. Der Titel konnte verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjähriger Arbeit in den Organen der Rechtspflege. Verleihungsberechtigter Personenkreis waren Staatsanwälte, Juristen, Richter, Rechtsanwälte sowie Notare. Ihre Verleihung war nur einmal zulässig und erfolgte nur an Einzelpersonen. Zum Ehrentitel gehörte die Medaille sowie eine Geldprämie. Die Verleihung erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz sowie durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember, wobei die Höc

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  • Der Ehrentitel Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die in Form einer Medaille seit 1979 verliehen wurde. Der Titel konnte verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjähriger Arbeit in den Organen der Rechtspflege. Verleihungsberechtigter Personenkreis waren Staatsanwälte, Juristen, Richter, Rechtsanwälte sowie Notare. Ihre Verleihung war nur einmal zulässig und erfolgte nur an Einzelpersonen. Zum Ehrentitel gehörte die Medaille sowie eine Geldprämie. Die Verleihung erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz sowie durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember, wobei die Höchstzahl der Verleihungen auf 40 Ehrentitel jährlich begrenzt war. (de)
  • Der Ehrentitel Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die in Form einer Medaille seit 1979 verliehen wurde. Der Titel konnte verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjähriger Arbeit in den Organen der Rechtspflege. Verleihungsberechtigter Personenkreis waren Staatsanwälte, Juristen, Richter, Rechtsanwälte sowie Notare. Ihre Verleihung war nur einmal zulässig und erfolgte nur an Einzelpersonen. Zum Ehrentitel gehörte die Medaille sowie eine Geldprämie. Die Verleihung erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz sowie durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember, wobei die Höchstzahl der Verleihungen auf 40 Ehrentitel jährlich begrenzt war. (de)
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  • Der Ehrentitel Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die in Form einer Medaille seit 1979 verliehen wurde. Der Titel konnte verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjähriger Arbeit in den Organen der Rechtspflege. Verleihungsberechtigter Personenkreis waren Staatsanwälte, Juristen, Richter, Rechtsanwälte sowie Notare. Ihre Verleihung war nur einmal zulässig und erfolgte nur an Einzelpersonen. Zum Ehrentitel gehörte die Medaille sowie eine Geldprämie. Die Verleihung erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz sowie durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember, wobei die Höc (de)
  • Der Ehrentitel Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die in Form einer Medaille seit 1979 verliehen wurde. Der Titel konnte verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjähriger Arbeit in den Organen der Rechtspflege. Verleihungsberechtigter Personenkreis waren Staatsanwälte, Juristen, Richter, Rechtsanwälte sowie Notare. Ihre Verleihung war nur einmal zulässig und erfolgte nur an Einzelpersonen. Zum Ehrentitel gehörte die Medaille sowie eine Geldprämie. Die Verleihung erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz sowie durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember, wobei die Höc (de)
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  • Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik (de)
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