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- Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist, neben der Ehrenbürgerschaft, die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Verdienstorden wurde am 2. Oktober 1981 per Landesgesetz gestiftet. Er wird durch den Ministerpräsidenten an Bürger aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können. Die Anzahl der Träger des Landesordens ist auf 800 begrenzt, um Wert und Ansehen des Ordens zu unterstreichen. Stirbt ein Ordensträger oder wurde ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis entsprechend ergänzt. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Landtagspräsidenten oder eines Mitglieds der Landesregierung. (de)
- Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist, neben der Ehrenbürgerschaft, die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Verdienstorden wurde am 2. Oktober 1981 per Landesgesetz gestiftet. Er wird durch den Ministerpräsidenten an Bürger aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können. Die Anzahl der Träger des Landesordens ist auf 800 begrenzt, um Wert und Ansehen des Ordens zu unterstreichen. Stirbt ein Ordensträger oder wurde ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis entsprechend ergänzt. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Landtagspräsidenten oder eines Mitglieds der Landesregierung. (de)
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- Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist, neben der Ehrenbürgerschaft, die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Verdienstorden wurde am 2. Oktober 1981 per Landesgesetz gestiftet. Er wird durch den Ministerpräsidenten an Bürger aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können. (de)
- Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist, neben der Ehrenbürgerschaft, die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Verdienstorden wurde am 2. Oktober 1981 per Landesgesetz gestiftet. Er wird durch den Ministerpräsidenten an Bürger aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können. (de)
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- Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz (de)
- Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz (de)
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