Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf.

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  • Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf. (de)
  • Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf. (de)
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  • Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf. (de)
  • Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf. (de)
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  • Verbundgeschäft (de)
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