Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d StGB in bestimmten Fällen verboten und als Vergehen strafbar. Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt, gilt aber nach einhelliger Auffassung für jedermann. Der maximale Strafrahmen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

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  • Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d StGB in bestimmten Fällen verboten und als Vergehen strafbar. Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt, gilt aber nach einhelliger Auffassung für jedermann. Der maximale Strafrahmen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. (de)
  • Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d StGB in bestimmten Fällen verboten und als Vergehen strafbar. Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt, gilt aber nach einhelliger Auffassung für jedermann. Der maximale Strafrahmen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. (de)
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  • Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d StGB in bestimmten Fällen verboten und als Vergehen strafbar. Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt, gilt aber nach einhelliger Auffassung für jedermann. Der maximale Strafrahmen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. (de)
  • Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d StGB in bestimmten Fällen verboten und als Vergehen strafbar. Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt, gilt aber nach einhelliger Auffassung für jedermann. Der maximale Strafrahmen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. (de)
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  • Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (de)
  • Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (de)
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