Verbindlichkeiten bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten abzugrenzen von den (ungewissen) Rückstellungen.

Property Value
dbo:abstract
  • Verbindlichkeiten bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten abzugrenzen von den (ungewissen) Rückstellungen. (de)
  • Verbindlichkeiten bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten abzugrenzen von den (ungewissen) Rückstellungen. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4127073-3
dbo:wikiPageID
  • 309151 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158121373 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Verbindlichkeiten bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten abzugrenzen von den (ungewissen) Rückstellungen. (de)
  • Verbindlichkeiten bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten abzugrenzen von den (ungewissen) Rückstellungen. (de)
rdfs:label
  • Verbindlichkeiten (de)
  • Verbindlichkeiten (de)
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of