Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet.

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  • Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet. (de)
  • Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet. (de)
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  • Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet. (de)
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  • Verbandsklage (de)
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