Die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören die Stadt Herdorf sowie neun eigenständige Ortsgemeinden an. Der Verwaltungssitz ist in der Gemeinde Daaden. Die bisherige Verbandsgemeinde Daaden wurde zum 1. Juli 2014 um die bisher verbandsfreie Stadt Herdorf erweitert. Der Name „Herdorf-Daaden“ ist als vorläufig anzusehen und wird durch das zuständige Landesministerium noch verbindlich festgelegt werden.

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  • Die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören die Stadt Herdorf sowie neun eigenständige Ortsgemeinden an. Der Verwaltungssitz ist in der Gemeinde Daaden. Die bisherige Verbandsgemeinde Daaden wurde zum 1. Juli 2014 um die bisher verbandsfreie Stadt Herdorf erweitert. Der Name „Herdorf-Daaden“ ist als vorläufig anzusehen und wird durch das zuständige Landesministerium noch verbindlich festgelegt werden. Sowohl die Stadt Herdorf als auch die Verbandsgemeinde Daaden hatten gegen die Eingliederung einen Normenkontrollantrag (Kommunalverfassungsbeschwerden) beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Am 30. März 2016 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Eingliederung verfassungskonform ist. Der Rechtsweg ist somit ausgeschöpft. (de)
  • Die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören die Stadt Herdorf sowie neun eigenständige Ortsgemeinden an. Der Verwaltungssitz ist in der Gemeinde Daaden. Die bisherige Verbandsgemeinde Daaden wurde zum 1. Juli 2014 um die bisher verbandsfreie Stadt Herdorf erweitert. Der Name „Herdorf-Daaden“ ist als vorläufig anzusehen und wird durch das zuständige Landesministerium noch verbindlich festgelegt werden. Sowohl die Stadt Herdorf als auch die Verbandsgemeinde Daaden hatten gegen die Eingliederung einen Normenkontrollantrag (Kommunalverfassungsbeschwerden) beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Am 30. März 2016 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Eingliederung verfassungskonform ist. Der Rechtsweg ist somit ausgeschöpft. (de)
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