Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Aufwendungen und Erträgen (Doppik) in den Haushaltsplan verstanden.

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  • Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Aufwendungen und Erträgen (Doppik) in den Haushaltsplan verstanden. (de)
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  • Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Aufwendungen und Erträgen (Doppik) in den Haushaltsplan verstanden. (de)
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  • Veranschlagung (de)
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