Als Ventilklausel bezeichnet man eine Einschränkung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit einer Kontingentierung der Einwanderungen in die Schweiz. Eine solche Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 24. April 2013 bis zum 30. April 2014 verlängert. Die Ventilklausel konnte bis zum 31. Mai 2014 angewendet werden.

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  • Als Ventilklausel bezeichnet man eine Einschränkung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit einer Kontingentierung der Einwanderungen in die Schweiz. Eine solche Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 24. April 2013 bis zum 30. April 2014 verlängert. Die Ventilklausel konnte bis zum 31. Mai 2014 angewendet werden. (de)
  • Als Ventilklausel bezeichnet man eine Einschränkung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit einer Kontingentierung der Einwanderungen in die Schweiz. Eine solche Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 24. April 2013 bis zum 30. April 2014 verlängert. Die Ventilklausel konnte bis zum 31. Mai 2014 angewendet werden. (de)
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  • Als Ventilklausel bezeichnet man eine Einschränkung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit einer Kontingentierung der Einwanderungen in die Schweiz. Eine solche Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 24. April 2013 bis zum 30. April 2014 verlängert. Die Ventilklausel konnte bis zum 31. Mai 2014 angewendet werden. (de)
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  • Ventilklausel (de)
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