Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränkt, d. h., ihre Verleihung setzt eine Tätigkeit im Dienst des Heiligen Stuhls voraus. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit.

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  • Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränkt, d. h., ihre Verleihung setzt eine Tätigkeit im Dienst des Heiligen Stuhls voraus. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich kumulierbar, d. h., sie kann zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erworben werden. (de)
  • Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränkt, d. h., ihre Verleihung setzt eine Tätigkeit im Dienst des Heiligen Stuhls voraus. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich kumulierbar, d. h., sie kann zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erworben werden. (de)
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  • Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränkt, d. h., ihre Verleihung setzt eine Tätigkeit im Dienst des Heiligen Stuhls voraus. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit. (de)
  • Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der Funktion im Vatikan beschränkt, d. h., ihre Verleihung setzt eine Tätigkeit im Dienst des Heiligen Stuhls voraus. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit. (de)
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  • Vatikanische Staatsbürgerschaft (de)
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