Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates. Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht.

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  • Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates. Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht. (de)
  • Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates. Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht. (de)
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  • Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates. Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht. (de)
  • Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates. Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht. (de)
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  • Urbarmachungsedikt (de)
  • Urbarmachungsedikt (de)
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