Die Untreue ist im deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt, das in § 266 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die Norm verbietet Verhaltensweisen, die unter der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung Vermögensschäden bewirken. Straftatbestände mit ähnlichem Schutzgut sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB (allerdings nur des Arbeitnehmeranteils) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Untreue ist im deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt, das in § 266 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die Norm verbietet Verhaltensweisen, die unter der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung Vermögensschäden bewirken. Straftatbestände mit ähnlichem Schutzgut sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB (allerdings nur des Arbeitnehmeranteils) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB. (de)
  • Die Untreue ist im deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt, das in § 266 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die Norm verbietet Verhaltensweisen, die unter der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung Vermögensschäden bewirken. Straftatbestände mit ähnlichem Schutzgut sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB (allerdings nur des Arbeitnehmeranteils) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 72381 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158897352 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Untreue ist im deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt, das in § 266 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die Norm verbietet Verhaltensweisen, die unter der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung Vermögensschäden bewirken. Straftatbestände mit ähnlichem Schutzgut sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB (allerdings nur des Arbeitnehmeranteils) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB. (de)
  • Die Untreue ist im deutschen Strafrecht ein Vermögensdelikt, das in § 266 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die Norm verbietet Verhaltensweisen, die unter der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung Vermögensschäden bewirken. Straftatbestände mit ähnlichem Schutzgut sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB (allerdings nur des Arbeitnehmeranteils) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB. (de)
rdfs:label
  • Untreue (Deutschland) (de)
  • Untreue (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of