Bei der Unterverbriefung (auch als Schwarzbeurkundung bezeichnet) wird im notariellen Kaufvertrag (Grundstücks- und Immobilienkauf) ein Kaufpreis eingetragen, der deutlich niedriger ist als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Dadurch versuchen die Vertragsparteien Gebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) und Steuern (Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer) zu sparen. Die Bezahlung des Kaufgegenstands erfolgt meistens "unter der Hand" vor oder nach dem Kauf. Die übliche Zahlungsmethode ist die Zahlung durch Bargeld.

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  • Bei der Unterverbriefung (auch als Schwarzbeurkundung bezeichnet) wird im notariellen Kaufvertrag (Grundstücks- und Immobilienkauf) ein Kaufpreis eingetragen, der deutlich niedriger ist als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Dadurch versuchen die Vertragsparteien Gebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) und Steuern (Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer) zu sparen. Die Bezahlung des Kaufgegenstands erfolgt meistens "unter der Hand" vor oder nach dem Kauf. Die übliche Zahlungsmethode ist die Zahlung durch Bargeld. (de)
  • Bei der Unterverbriefung (auch als Schwarzbeurkundung bezeichnet) wird im notariellen Kaufvertrag (Grundstücks- und Immobilienkauf) ein Kaufpreis eingetragen, der deutlich niedriger ist als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Dadurch versuchen die Vertragsparteien Gebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) und Steuern (Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer) zu sparen. Die Bezahlung des Kaufgegenstands erfolgt meistens "unter der Hand" vor oder nach dem Kauf. Die übliche Zahlungsmethode ist die Zahlung durch Bargeld. (de)
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  • Bei der Unterverbriefung (auch als Schwarzbeurkundung bezeichnet) wird im notariellen Kaufvertrag (Grundstücks- und Immobilienkauf) ein Kaufpreis eingetragen, der deutlich niedriger ist als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Dadurch versuchen die Vertragsparteien Gebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) und Steuern (Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer) zu sparen. Die Bezahlung des Kaufgegenstands erfolgt meistens "unter der Hand" vor oder nach dem Kauf. Die übliche Zahlungsmethode ist die Zahlung durch Bargeld. (de)
  • Bei der Unterverbriefung (auch als Schwarzbeurkundung bezeichnet) wird im notariellen Kaufvertrag (Grundstücks- und Immobilienkauf) ein Kaufpreis eingetragen, der deutlich niedriger ist als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Dadurch versuchen die Vertragsparteien Gebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren) und Steuern (Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer) zu sparen. Die Bezahlung des Kaufgegenstands erfolgt meistens "unter der Hand" vor oder nach dem Kauf. Die übliche Zahlungsmethode ist die Zahlung durch Bargeld. (de)
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  • Unterverbriefung (de)
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