Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind zwei Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafprozessrecht, welche von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Ermittlung respektive eines Prozesses beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden können.

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  • Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind zwei Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafprozessrecht, welche von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Ermittlung respektive eines Prozesses beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden können. (de)
  • Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind zwei Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafprozessrecht, welche von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Ermittlung respektive eines Prozesses beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden können. (de)
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  • Untersuchungshaft (Schweiz) (de)
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