Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war.

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  • Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war. Der Ausschuss delegierte die Arbeit an vier Unterausschüsse. Er litt an steigender Einflussnahme der Regierung, die deutsche Schuldeingeständnisse vor der Weltöffentlichkeit verhindern wollte. Außerdem stieß er auf passiven Widerstand der Beamtenschaft und der Militärs. Die Abgeordneten fügten sich vielfach dem Druck und griffen gegenüber Beamten und Militärs nicht durch. Darüber hinaus verschob sich der Mehrheitswille mehr und mehr auf die Seite derjenigen politischen Kräfte, die an einer schonungslosen öffentlichen Aufklärung kein Interesse hatten. Die formulierten Ergebnisse der einzelnen Unterausschüsse sind damit nur von begrenztem Wert. Die eigentliche Arbeit, soweit es die Aktenlage zuließ, erfolgte jedoch meist umsichtig und gewissenhaft. Die Akten mit den Verläufen der Verhandlungen und den Gutachten sind entsprechend von hohem Quellenwert. Der Untersuchungsausschuss wurde nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten im Juli 1932 nicht wieder eingesetzt. (de)
  • Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war. Der Ausschuss delegierte die Arbeit an vier Unterausschüsse. Er litt an steigender Einflussnahme der Regierung, die deutsche Schuldeingeständnisse vor der Weltöffentlichkeit verhindern wollte. Außerdem stieß er auf passiven Widerstand der Beamtenschaft und der Militärs. Die Abgeordneten fügten sich vielfach dem Druck und griffen gegenüber Beamten und Militärs nicht durch. Darüber hinaus verschob sich der Mehrheitswille mehr und mehr auf die Seite derjenigen politischen Kräfte, die an einer schonungslosen öffentlichen Aufklärung kein Interesse hatten. Die formulierten Ergebnisse der einzelnen Unterausschüsse sind damit nur von begrenztem Wert. Die eigentliche Arbeit, soweit es die Aktenlage zuließ, erfolgte jedoch meist umsichtig und gewissenhaft. Die Akten mit den Verläufen der Verhandlungen und den Gutachten sind entsprechend von hohem Quellenwert. Der Untersuchungsausschuss wurde nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten im Juli 1932 nicht wieder eingesetzt. (de)
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  • Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war. (de)
  • Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war. (de)
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  • Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Weltkrieges (Erster Weltkrieg) (de)
  • Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Weltkrieges (Erster Weltkrieg) (de)
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