Als Unternehmerlohn bezeichnet man die Vergütung, die einem Unternehmer in einer Personengesellschaft für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen zusteht. Der Unternehmerlohn sollte in die Preiskalkulation mit einfließen. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ in der Kostenrechnung berücksichtigt.

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  • Als Unternehmerlohn bezeichnet man die Vergütung, die einem Unternehmer in einer Personengesellschaft für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen zusteht. Der Unternehmerlohn sollte in die Preiskalkulation mit einfließen. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ in der Kostenrechnung berücksichtigt. (de)
  • Als Unternehmerlohn bezeichnet man die Vergütung, die einem Unternehmer in einer Personengesellschaft für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen zusteht. Der Unternehmerlohn sollte in die Preiskalkulation mit einfließen. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ in der Kostenrechnung berücksichtigt. (de)
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  • Unternehmerlohn (de)
  • Unternehmerlohn (de)
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