Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Eine Unterführung zählt nach DIN 1076 nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurde und nicht länger als 80 Meter ist. Umgangssprachlich ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine höhengleiche, mit einer Ampel gesicherte Kreuzung nur schwer realisierbar wäre oder die topografischen Verhältnisse andere, einfachere Lösungen nicht zulassen.

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  • Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Eine Unterführung zählt nach DIN 1076 nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurde und nicht länger als 80 Meter ist. Umgangssprachlich ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine höhengleiche, mit einer Ampel gesicherte Kreuzung nur schwer realisierbar wäre oder die topografischen Verhältnisse andere, einfachere Lösungen nicht zulassen. (de)
  • Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Eine Unterführung zählt nach DIN 1076 nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurde und nicht länger als 80 Meter ist. Umgangssprachlich ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine höhengleiche, mit einer Ampel gesicherte Kreuzung nur schwer realisierbar wäre oder die topografischen Verhältnisse andere, einfachere Lösungen nicht zulassen. (de)
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  • Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Eine Unterführung zählt nach DIN 1076 nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurde und nicht länger als 80 Meter ist. Umgangssprachlich ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine höhengleiche, mit einer Ampel gesicherte Kreuzung nur schwer realisierbar wäre oder die topografischen Verhältnisse andere, einfachere Lösungen nicht zulassen. (de)
  • Eine Unterführung ist eine Unterquerung anderer Verkehrswege. Eine Unterführung zählt nach DIN 1076 nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurde und nicht länger als 80 Meter ist. Umgangssprachlich ist meist eine Fußgängerunterführung gemeint. Unterführungen werden häufig dann gebaut, wenn eine höhengleiche, mit einer Ampel gesicherte Kreuzung nur schwer realisierbar wäre oder die topografischen Verhältnisse andere, einfachere Lösungen nicht zulassen. (de)
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  • Unterführung (de)
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