Die Unterbeteiligung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die stille Gesellschaft, doch bezieht sich die Beteiligung nicht unmittelbar auf ein Unternehmen selbst, sondern auf den Gesellschaftsanteil an einer Hauptgesellschaft, das heißt Vertragspartner des Unterbeteiligten ist nicht die Hauptgesellschaft selbst, sondern ein Gesellschafter der Hauptgesellschaft. Dementsprechend ist der Unterbeteiligte nur an auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust und nicht am Ergebnis der Gesellschaft selbst beteiligt.

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  • Die Unterbeteiligung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die stille Gesellschaft, doch bezieht sich die Beteiligung nicht unmittelbar auf ein Unternehmen selbst, sondern auf den Gesellschaftsanteil an einer Hauptgesellschaft, das heißt Vertragspartner des Unterbeteiligten ist nicht die Hauptgesellschaft selbst, sondern ein Gesellschafter der Hauptgesellschaft. Dementsprechend ist der Unterbeteiligte nur an auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust und nicht am Ergebnis der Gesellschaft selbst beteiligt. Wie bei der stillen Gesellschaft unterscheidet sich die atypische von der typischen Unterbeteiligung durch die Beteiligung an stillen Reserven und den verstärkten Mitwirkungsrechten des Unterbeteiligten. (de)
  • Die Unterbeteiligung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die stille Gesellschaft, doch bezieht sich die Beteiligung nicht unmittelbar auf ein Unternehmen selbst, sondern auf den Gesellschaftsanteil an einer Hauptgesellschaft, das heißt Vertragspartner des Unterbeteiligten ist nicht die Hauptgesellschaft selbst, sondern ein Gesellschafter der Hauptgesellschaft. Dementsprechend ist der Unterbeteiligte nur an auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust und nicht am Ergebnis der Gesellschaft selbst beteiligt. Wie bei der stillen Gesellschaft unterscheidet sich die atypische von der typischen Unterbeteiligung durch die Beteiligung an stillen Reserven und den verstärkten Mitwirkungsrechten des Unterbeteiligten. (de)
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  • Die Unterbeteiligung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die stille Gesellschaft, doch bezieht sich die Beteiligung nicht unmittelbar auf ein Unternehmen selbst, sondern auf den Gesellschaftsanteil an einer Hauptgesellschaft, das heißt Vertragspartner des Unterbeteiligten ist nicht die Hauptgesellschaft selbst, sondern ein Gesellschafter der Hauptgesellschaft. Dementsprechend ist der Unterbeteiligte nur an auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust und nicht am Ergebnis der Gesellschaft selbst beteiligt. (de)
  • Die Unterbeteiligung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die stille Gesellschaft, doch bezieht sich die Beteiligung nicht unmittelbar auf ein Unternehmen selbst, sondern auf den Gesellschaftsanteil an einer Hauptgesellschaft, das heißt Vertragspartner des Unterbeteiligten ist nicht die Hauptgesellschaft selbst, sondern ein Gesellschafter der Hauptgesellschaft. Dementsprechend ist der Unterbeteiligte nur an auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust und nicht am Ergebnis der Gesellschaft selbst beteiligt. (de)
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  • Unterbeteiligung (de)
  • Unterbeteiligung (de)
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