Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“, der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung.

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  • Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“, der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung. (de)
  • Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“, der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung. (de)
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  • Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“, der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung. (de)
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  • Universitätsassistent (de)
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